Zweitschlüssel: Tipps für Vermieter
21Mai
Immer wieder stellen sich Vermieter die Frage, ob sie das Recht haben, zu den Wohnungen ihrer Mieter einen Zweitschlüssel zu behalten. Die Rechtslage hierzu ist eindeutig: Nein, ein solches Recht haben Vermieter nicht. Dennoch kann es sinnvoll sein, mit einem Mieter eine Vereinbarung über einen Notfall-Schlüssel zu treffen, der beim Vermieter bleibt.
Kommt ein Mietvertrag zustande, hat der Vermieter kein Recht mehr auf einen Zweitschlüssel. Er muss alle Schlüssel an den Mieter übergeben.